Verfassungen

Grundgesetz und Landesverfassung regeln die rechtliche Grundordnung des Staates und schreiben das Wertefundament unseres Gemeinwesens fest. In der Verfassung als höchster Rechtsnorm werden die Leitprinzipien bestimmt, nach denen staatliche Macht ausgeübt werden darf. Grundlegender Bestandteil sind die Grund- und Menschenrechte, deren Schutz auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Neu aufgenommen in die 52. Auflage (von 2010) wurde die Charta der Grundrechte der EU. Für die kommunale Ebene schreibt die Kommunalverfassung (Gemeindeordnung) u.a. wichtige Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger des Landes fest.
Literatur der Landeszentrale zu Landesverfassung und Grundgesetz sowie die Gesetzestexte selbst finden Sie HIER!