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Frauen und Männer

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Und: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes... benachteiligt oder bevorzugt werden“ (Art. 3 GG).

In vielen Bereichen sieht die Realität jedoch anders aus.

Allein diese Punkte der nicht abschließenden Aufzählung zeigen, dass ein genauer Blick auf die Rahmenbedingungen, die für Frauen und Männer bestehen, und Information und Diskussion über die Gleichberechtigung der Geschlechter weiterhin auf der Tagesordnung steht.

Ein Instrument, die unterschiedlichen Voraussetzungen zu analysieren und daraus Schlüsse für Veränderungen zu ziehen, ist das Gender Mainstreaming-Prinzip (GM). Einführung und Umsetzung dieses Prinzips zielt auf die Verbesserung Geschlechtergerechtigkeit ab. Gender Mainstreaming gibt Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf, sich bei politischen Entscheidungen mit der Frage zu befassen „Wie sieht das Geschlechterverhältnis aus, welche Auswirkungen einer Maßnahme sind auf Frauen und Männer zu erwarten und soll daran etwas geändert werden?“

Nach einem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 23. Juni 1999 erkennt diese die „Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip“ an. Mit Beschluss vom 14. November 2000 (pdf-Download) hat sich auch die rheinland-pfälzische Landesregierung verpflichtet, Gender Mainstreaming zum Handlungsprinzip zu machen.

 
Historischer Stich: Menschen mit Fahnen beim Hambacher Fest

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Ansprechpartnerin

Marianne Rohde, Tel. 06131/16-2982/72, E-Mail

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Literaturliste der LpB-Bibliothek zu "Gender Mainstreaming" 
(PDF, 05.09.11)