Europa im Wandel - Die Zukunft der Europäischen Union

Europa steht vor entscheidenden Weichenstellungen und dies in nicht wenigen Bereichen. Die primären Themen sind Wachstum und Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klimaschutz und Energie, Bildung und Armutsbekämpfung.
Die Rahmenbedingungen in Europa haben sich seit dem Jahr 2000 (Lissabonstrategie) dramatisch verändert: Europa kämpft mit der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise einschließlich der Überschuldung der öffentlichen Haushalte, es gibt eine schärfere Differenzierung der Gesellschaft in arm und reich, und eine intensive Integrationsproblematik um nur einige Punkte zu nennen.

Die Europäische Union (EU) hat sich durch den Vertrag von Lissabon nochmals deutlich verändert. Die ehemalige Säulenstruktur wurde (fast) aufgegeben und die EU basiert nun auf zwei gleichrangigen Teilverträgen (EU und AEU). Ihr politisches System ist an sich erhalten geblieben, wenn auch insbesondere die Position des Europäischen Parlaments gestärkt wurde. Dies erfolgte durch die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens als ordentliches Gesetzgebungsverfahren.
Dabei wird das EP nun mit dem Rat der Europäischen Union (auch: Rat) gemeinsam beteiligt. Dieser tagt in verschiedenen Kombinationen mit den jeweils zuständigen Ministerinnen und Ministern der Nationalstaaten (daher auch: Ministerrat).
Er ist nicht mit dem Europäischen Rat zu verwechseln, der von Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten besetzt wird. Er ist der Leitliniengeber
und die Entscheidungsfindung ist hier mit üblichen völkerrechtlichen Vereinbarungen zu vergleichen (intergouvernemental).
Die Europäische Kommission arbeitet im eigentlichen Sinne supranational – von ihr stammen die allermeisten Gesetzesinitativen. Während die Gewaltenteilung innerhalb der EU bezüglich Exekutive und Legislative nicht durchgehalten wird, sondern vielmehr ein „institutionelles Gleichgewicht“ darstellt, wird die klassische Funktion der Judikative vom Europäischen Gerichtshof übernommen. Weitere Organe sind die Europäische Zentralbank, der Europäische Rechnungshof sowie der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss, denen jeweils nur beratende Funktion zukommt. Außerdem wurde das Amt des Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik neu eingerichtet sowie der Posten des Präsidenten des Europäischen Rates.

Das System der EU wird vom BVerfG als „Staatenverbund“ klassifiziert, da die Europäische Union zwar kein Bundesstaat, aber dennoch mit supranationalen Zügen versehen ist, also in vielen Bereichen durch übertragenes Hoheitsrecht der Mitgliedstaaten auch ohne deren Einstimmigkeit handeln kann.

Neben den Grundwerten Demokratie, Menschenrechte und Freiheit zielt die EU vor allem auf eine stärkere Integration, insbesondere wirtschaftlicher Art, ab. Der europäische Binnenmarkt mit seinen vier Grundfreiheiten übernimmt weltweit Vorreiterfunktion. Außerdem ist die friedenssichernde Funktion der europäischen Integration zu betonen. Die Geschichte Europas erwuchs aus diesem Ziel. Durch neue Beitritte und Vertragswerke verstärkte sich die Integration sowohl geographisch als auch politisch.

Die LpB ist ebenfalls aktiv in der Trägerarbeit, insbesondere über den Arbeitskreis Europa.

 

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