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Kuratorium

Aufgaben

Gemäß der Anordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18.12.1973 ist bei der Landeszentrale für politische Bildung ein Kuratorium einzurichten. Es hat die Aufgabe, die politische Ausgewogenheit der Arbeit der Landeszentrale zu sichern und an der mittel- und langfristigen Zielsetzung der Tätigkeit der Landeszentrale mitzuwirken. Es nimmt darüber hinaus den Jahresbericht entgegen und erörtert die Jahresplanung sowie die haushaltsmäßigen Vorstellungen der Leitung der Landeszentrale.

Ebenfalls in der am 13.12.1993 den gesellschaftspolitischen Veränderungen angepassten neuen Anordnung ist die Zusammensetzung des Kuratoriums geregelt.

Zusammensetzung

Nach § 5 Abs.3 der Anordnung besteht das Kuratorium aus 16 Mitgliedern und zwar

  • acht Mitgliedern, die vom Landtag vorgeschlagen werden, und
  • acht weiteren Persönlichkeiten aus dem wissenschaftlichen und öffentlichen Lebens. Diese werden vom Minister für Wissenschaft und Weiterbildung (seit 2001: Minister für  Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur) für die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags berufen.

Der Landtag hat folgende Mitglieder in das Kuratorium gewählt:

Ulla Brede-Hoffmann (SPD)
Dieter Burgard (SPD)
Alexander Fuhr (SPD)
Manfred Geis (SPD)
Dr. Gisela Born-Siebicke (CDU)
Marlies Kohnle-Gros (CDU)
Josef Zolk (CDU)
Uta Schellhaaß (FDP)

In einer konstituierenden Sitzung am 13. September 2006 wurden weitere Personen aus dem wissenschaftlichen und öffentlichen Leben vom Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur zu Mitgliedern des Kuratoriums ernannt:

Dr. Jochen Buchter (Kirchenrat)
Ute Dorr
Michael Holdinghausen (DGB)
Max Laveuve (Philologenverband)
Rolf Mantowski (Friedrich-Ebert-Stiftung)
Bernhard Nacke (Katholisches Büro Mainz)
Karl-Heinz van Lier (Konrad-Adenauer-Stiftung)

Zum Vorsitzenden des Kuratoriums wurde Christoph Grimm (Landtagspräsident a. D.) gewählt.
Stellvertretende Vorsitzende: Marlies Kohnle-Gros (CDU)

 

Vorsitzende des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz seit ihrer Gründung im Jahre 1974

  • Prof. Dr. Hans Buchheim (1974 bis 1992)
  • Prof. Dr. Carl Böhret (21. Mai 1992 bis 27.April 2000)
  • Hans-Hermann Dieckvoß (27. April 2000 bis 13. September 2006)
  • Christoph Grimm (seit 13. September 2006) 

Rechtsgrundlagen sind die Anordnung und die Geschäftsordnung des Kuratoriums

§ 5, Absatz 1 der Anordnung über die Landeszentrale lautet:

(1) Bei der Landeszentrale wird ein Kuratorium gebildet. Es hat die Aufgabe,

  1. die politische Ausgewogenheit der Arbeit der Landeszentrale zu sichern und
  2. an der mittel- und langfristigen Zielsetzung der Tätigkeit der Landeszentrale mitzuwirken.

(2) Der/die Leiter/Leiterin des Landeszentrale erstattet jeweils zum Jahresanfang dem Kuratorium Bericht über die Tätigkeit der Landeszentrale im abgelaufenen Jahr. Vor Abschluss der jeweiligen Jahresplanung erörtert der/die Leiter/Leiterin der Landeszentrale mit den Mitgliedern des Kuratoriums die geplanten Vorhaben sowie die haushaltsmäßigen Vorstellungen für das kommende Jahr.

(3) Das Kuratorium besteht aus 16 Mitgliedern, und zwar

  1. acht Mitgliedern, die vom Landtag vorgeschlagen werden, und
  2. acht weiteren Persönlichkeiten aus dem wissenschaftlichen und öffentlichen Leben, die der politischen Bildung verbunden sind; sie werden vom Minister für Wissenschaft und Weiterbildung (seit Ende 1994: Minister für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung) aus einer von unter Nummer 1 genannten Mitgliedern aufgestellten Liste ausgewählt.

(4) Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Minister für Wissenschaft und Weiterbildung für die Dauer einer Legislaturperiode des Landtags berufen. Wiederholte Berufungen sind zulässig. Die am 1. Januar 1994 im Amt befindlichen Mitglieder des Kuratoriums bleiben bis zu dessen Neubildung nach Satz 1 im Amt.

Geschäftsordnung des Kuratoriums

  1. Die Konstituierung des Kuratoriums erfolgt in einer vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung einberufenen und von ihm oder einem/einer von ihm Beauftragten geleiteten Sitzung.
  2. Das Kuratorium wählt aus seinen Mitgliedern eine(n) Vorsitzende(n) und dessen Stellvertreter(in) für die Amtsdauer des Kuratoriums.
    Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Kuratoriumsmitglieder erhält. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Das Kuratorium tritt nach Bedarf zusammen; in der Regel dreimal jährlich.
    Auf schriftlichen Antrag von mindestens vier Kuratoriumsmitgliedern ist der/die Vorsitzende verpflichtet, eine außerordentliche Sitzung einzuberufen.
  4. Zu den Sitzungen wird von der/vom Vorsitzenden unter Beifügung der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen eingeladen.
  5. Das Kuratorium ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder.
    Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
  6. Die Mitglieder des Kuratoriums arbeiten ehrenamtlich.
    Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten Auslagenerstattung nach Stufe C des Landesreisekostenrechts.
  7. Das Kuratorium bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Landeszentrale.
    Die Geschäftsordnung wurde am 04. Dezember 1996 einstimmig beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 
 
Fassade des Hambacher Schlosses